Was ist ein Generalunternehmer?
Vor Baubeginn stellt sich für Bauherren die Frage, ob sie die Realisierung mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer angehen.
Ein Generalunternehmer (GU) trägt die Verantwortung für sämtliche Bauleistungen bei der Errichtung eines Gebäudes und übergibt dieses nach Bauabschluss in der Regel schlüsselfertig. Dabei kann er Teil-/Arbeiten an spezialisierte Sub- bzw. Nachunternehmer vergeben.
Die Abgrenzung zum Generalübernehmer (GÜ) besteht vor allem darin, dass dieser ebenfalls gesamte Planungsleistung erbringt und somit einziger Vertragspartner des Bauherren ist. Bei einem GU-Vertrag ist es hingegen so, dass der Bauherr bereits über einen für die Planung zuständigen Architekten verfügt, mit dem auch ein gesonderter Vertrag besteht.